Richtlinien

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Der dahinter stehende Leitgedanke: Die relativ große Freiheit beim Ausüben der Natursportart soll - im Einklang mit dem Landesnaturschutzgesetz von Rheinland-Pfalz - so weit wie möglich erhalten bleiben. Wenn wir uns als Kletterer"gemeinde" nicht zurückhaltend und sorgsam verhalten müssen wir mit einem Mehr an behördlicher Reglementierungen rechnen und zurechtkommen.

Eine Situationsbestimmung und Diskussion im Rahmen des regulären Sansi-Treffens im Spätjahr 2013 ergab - mehrheitlich akzeptiert - diese Grundausrichtung:

  • Es soll weiterhin 'trad'- und 'sport'-Routen nebeneinander geben (können). Eine existierende Route, sei es 'trad' oder 'sport' (egal aus welcher Epoche) ist hochrangig schützenswert, egal wie häufig sie begangen wird (große Mehrheit).
  • Ein Verzicht bzw. eine andere "vorsichtigere" Erschließungsvorgehensweise als die in den letzten Jahren praktizierte wird als notwendig erachtet, vor allem dann wenn auch nur ansatzweise Existierendes davon tangiert würde (Mehrheit).
  • Ein sorgsamer(er) Umgang als in den letzten Jahren mit der "Ressource Fels" wird anerkannt (Mehrheit).
  • Die Richtlinien zu "sanftem Erschließen u. Sanieren" sollten verschärfend angepasst werden, aber nicht komplett abgeändert. Eine "Rasterung" eines Wandbereiches in kurzer Zeit wird abgelehnt (große Mehrheit).
  • Die Richtlinien zu "sanftem Erschließen u. Sanieren" beschreiben den Handlungsspielraum und machen transparent, wann und wie die PK als anerkannte Kontrollinstanz gg. neue Routen vorgeht.
  • Vorschlag "Bohrhaken-Tabuzonen": Es sollten Wandbereiche veröffentlicht werden, in denen nur noch ohne Bohr- als auch Schlaghaken erstbegangen werden soll.


Hier gehts zu einer Aufstellung mit R.-Verstößen der letzten Jahre (ab 2012)