Sanierungseckpfeiler: Unterschied zwischen den Versionen

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Über viele Jahrzehnte hinweg gilt beim Verbessern bestehender fixer Sicherungspunkte folgendes und wird beachtet:
 
Über viele Jahrzehnte hinweg gilt beim Verbessern bestehender fixer Sicherungspunkte folgendes und wird beachtet:
 
* Der/die Erstbegeher / Erschließer haben zeitlebens ein überaus gewichtiges Mitspracherecht. Danach übernimmt die (zufällig zusammengesetzte) Arbeitsgruppe diese Funktion.
 
* Der/die Erstbegeher / Erschließer haben zeitlebens ein überaus gewichtiges Mitspracherecht. Danach übernimmt die (zufällig zusammengesetzte) Arbeitsgruppe diese Funktion.
* Wenn ein Erstbegeher / Erschließer nach seiner Tat selbst noch Bohrhaken ergänzt ist das ok (solange er sich an die Richtlinien hält). Einer Abstimmung auf einem SanSi-Treffen bedarf es nicht.
 
 
* Die Art der Erstbegehung / Erschließung (vorab eingebohrt, von unten "on sight" oder nach checkout, technisch, unvollendet aber beklettet etc.) bleibt unberücksicht, sie bringt keine differenzierte Betrachtung des Sanierungsfalles mit sich.
 
* Die Art der Erstbegehung / Erschließung (vorab eingebohrt, von unten "on sight" oder nach checkout, technisch, unvollendet aber beklettet etc.) bleibt unberücksicht, sie bringt keine differenzierte Betrachtung des Sanierungsfalles mit sich.
 
* Die Stellen, an denen bei der Erstbegehung die Haken / Bohrhaken platziert wurden, bestimmen massgeblich alle nachfolgenden Sanierungen (mit ganz seltenen Ausnahmen). Das gilt auch dann, wenn durch die originale Routenkonzeption gefährliche Stürze in Kauf genommen werden. Eine aus Sicherheitsaspekten getriebene Optimierung der Anzahl oder auch der Position von Haken/Bohrhaken findet nur in Ausnahmefällen statt.
 
* Die Stellen, an denen bei der Erstbegehung die Haken / Bohrhaken platziert wurden, bestimmen massgeblich alle nachfolgenden Sanierungen (mit ganz seltenen Ausnahmen). Das gilt auch dann, wenn durch die originale Routenkonzeption gefährliche Stürze in Kauf genommen werden. Eine aus Sicherheitsaspekten getriebene Optimierung der Anzahl oder auch der Position von Haken/Bohrhaken findet nur in Ausnahmefällen statt.

Aktuelle Version vom 21. November 2014, 16:07 Uhr

Über viele Jahrzehnte hinweg gilt beim Verbessern bestehender fixer Sicherungspunkte folgendes und wird beachtet:

  • Der/die Erstbegeher / Erschließer haben zeitlebens ein überaus gewichtiges Mitspracherecht. Danach übernimmt die (zufällig zusammengesetzte) Arbeitsgruppe diese Funktion.
  • Die Art der Erstbegehung / Erschließung (vorab eingebohrt, von unten "on sight" oder nach checkout, technisch, unvollendet aber beklettet etc.) bleibt unberücksicht, sie bringt keine differenzierte Betrachtung des Sanierungsfalles mit sich.
  • Die Stellen, an denen bei der Erstbegehung die Haken / Bohrhaken platziert wurden, bestimmen massgeblich alle nachfolgenden Sanierungen (mit ganz seltenen Ausnahmen). Das gilt auch dann, wenn durch die originale Routenkonzeption gefährliche Stürze in Kauf genommen werden. Eine aus Sicherheitsaspekten getriebene Optimierung der Anzahl oder auch der Position von Haken/Bohrhaken findet nur in Ausnahmefällen statt.
  • Jeder Sanierungsaktion - ausgenommen "startegischer" Bohrhaken (Stand, AR) - geht eine Einzelfallentscheidung in mind. einem Treffen der Arbeitsgruppe voraus.
  • Das Auftreten schwerer Unfälle durch weite Haken-/Bohrhakenabstände - auch bei gut gekonnter Seilsicherung - zieht keine automatische Gefahrenminimierung durch Aktivitäten der Arbeitsgruppe nach sich. Eine prophylaktische Entschärfung findet so gut wie nicht statt.
  • Verändert sich die Route oder das Routenumfeld (direkt erkennbare Fälle wie nicht mehr vorhandene Sicherungsbäume, ausgebrochene Sanduhren, aber auch schleichende Veränderungen wie z.B. abgenutzte/fehlende (Einhänge)Griffe bzw. Tritte oder auch Vermoosung) hat dies nicht zwingend und zeitnah eine Sanierungsaktivität zur Folge.


Im übrigen hat sich eingebürgert, dass bei Diskussionen über "zu viele nR" zusätzliche "strategische" Bohrhaken (Stand, AR) unberücksicht bleiben. Sie werden i.d.R. durch den o. im Auftrag des PK-Felswart gesetzt, solche ohne Absprache werden in den meisten Fällen aber geduldet.