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Wir tun uns als Natursportler und -bewahrer einen großen Gefallen wenn wir uns an folgende Regeln und Aufrufe, die sämtlich im Konsens einer gewachsenen Kletterkultur verankert sind und der Besonderheit des historischen Klettergebietes Südpfalz Rechnung tragen, halten.
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Wir tun uns als Natursportler und -bewahrer einen großen Gefallen wenn wir uns an folgende Regeln und Aufrufe, die sämtlich im Konsens einer gewachsenen Kletterkultur verankert sind und der Besonderheit des historischen Klettergebietes Südpfalz Rechnung tragen, halten:
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Veränderungen im Hinblick auf dauerhaft verankerte Sicherungspunkte an den Felsen der Südpfalz - oft als Naturdenkmäler ausgewiesen - werden von den (unteren) Landespflegebehörden nur tolerieren wenn die hierfür [[Übersicht Ringmaterial|vereinbarten Bohrhakentypen]] verwendet und fachgerecht verklebt oder betoniert werden!
  
 
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Version vom 15. Januar 2014, 17:51 Uhr

Prämisse: Die relativ große Freiheit beim Ausüben der Natursportart soll - im Einklang mit dem Landesnaturschutzgesetz von Rheinland-Pfalz - so weit wie möglich erhalten bleiben. Wenn wir uns nicht zurückhaltend und sorgsam verhalten müssen wir mit einem Mehr an behördlicher Reglementierungen rechnen und zurechtkommen. Eine Sitationsbestimmung und Diskussion im Rahmen des regulären Sansi-Treffens im Spätjahr 2013 ergab - mehrheitlich akzeptiert - diese Grundausrichtung:

  • Es soll weiterhin 'trad'- und 'sport'-Routen nebeneinander geben (können). Existierende Routen, sei es 'trad' oder 'sport' (egal aus welcher Epoche) sind hochrangig schützenswert (große Mehrheit).
  • Ein Verzicht bzw. eine andere "vorsichtigere" Erschließungsvorgehensweise als die innden letzten Jahren praktizierte wird als notwendig erachtet, vor allem dann wenn auch nur ansatzweise Existierendes davon tangiert würde (Mehrheit). Dabei ist es egal, wie häufig das Existierende begangen wird.
  • Ein sorgsamer(er) Umgang als in den letzten Jahren mit der "Ressource Fels" wird anerkannt (Mehrheit).
  • Die Richtlinien zu "sanftem Erschließen u. Sanieren" (s.u.) sollten verschärfend angepasst werden, aber nicht komplett abgeändert. Eine "Rasterung" eines Wandbereiches in kurzer Zeit wird abgelehnt (große Mehrheit).
  • Die Richtlinien zu "sanftem Erschließen u. Sanieren" (s.u.) - v.a. die noch auszuformulierenden Sanktionsmassnahmen - beschreiben den Handlungsspielraum und machen transparent, wann und wie die PK gg. neue Routen vorgeht.
  • Vorschlag "Bohrhaken-Tabuzonen": Es sollten Wandbereiche veröffentlicht werden, in denen nur noch ohne Bohr- als auch Schlaghaken erstbegangen werden soll.


Wir tun uns als Natursportler und -bewahrer einen großen Gefallen wenn wir uns an folgende Regeln und Aufrufe, die sämtlich im Konsens einer gewachsenen Kletterkultur verankert sind und der Besonderheit des historischen Klettergebietes Südpfalz Rechnung tragen, halten:

Veränderungen im Hinblick auf dauerhaft verankerte Sicherungspunkte an den Felsen der Südpfalz - oft als Naturdenkmäler ausgewiesen - werden von den (unteren) Landespflegebehörden nur tolerieren wenn die hierfür vereinbarten Bohrhakentypen verwendet und fachgerecht verklebt oder betoniert werden!

Verändern bestehender Routen

Neue Route erschließen