Verändern bestehender Routen: Unterschied zwischen den Versionen
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- Veränderungen im Bezug auf die Position bisheriger fixer Sicherungspunkte, v.a. in historischen Routen sind vertretbar, wenn dadurch z.B. Sturzhöhen und -risiken verringert werden können. Auch dieser Aspekt wird auf einem offiziellen Treffen der Arbeitsgruppe im Einzelfall beraten. | - Veränderungen im Bezug auf die Position bisheriger fixer Sicherungspunkte, v.a. in historischen Routen sind vertretbar, wenn dadurch z.B. Sturzhöhen und -risiken verringert werden können. Auch dieser Aspekt wird auf einem offiziellen Treffen der Arbeitsgruppe im Einzelfall beraten. | ||
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+ | Wissenswert ist, dass die untere Landespflegebehörden bisher zusätzliche Bohrhaken toleriert wenn sie die Sicherheit der Kletterer gewährleisten und ein Begehen der betroffenen Route weiterhin ermöglicht. |
Version vom 22. November 2013, 17:28 Uhr
Sanierungen, d.h. Austausch und (selten) Ergänzung von Bohrhaken werden unter Federführung des Felswartes der PK unter folgender Prämisse vorgenommen: Der aus Absicherungsaspekten anspruchsvolle Charakter vieler, v.a. historischer Routen in der Südpfalz soll erhalten bleiben.
- Zusätzliche, also nachträgliche Haken werden nur nach Absprache auf einem offiziellen Treffen der Arbeitsgruppe gesetzt. Die Meinung des bzw. der Erstbegeher/in dazu ist von besonderem Gewicht. Nachträglich vom/von der Erstbegeher/in selbst ergänzte oder abgeänderte fixe Sicherungspunkte sind aber ohne SanSi-Absprache möglich.
- Veränderungen im Bezug auf die Anzahl fixer Sicherungspunkte sollen unter der Prämisse erfolgen, dass sich möglichst wenige fixe Sicherungen in einer Route befinden soltlen. Auch hierzu wird auf einem offiziellen Treffen der Arbeitsgruppe im Einzelfall beraten
- Veränderungen im Bezug auf die Position bisheriger fixer Sicherungspunkte, v.a. in historischen Routen sind vertretbar, wenn dadurch z.B. Sturzhöhen und -risiken verringert werden können. Auch dieser Aspekt wird auf einem offiziellen Treffen der Arbeitsgruppe im Einzelfall beraten.
Wissenswert ist, dass die untere Landespflegebehörden bisher zusätzliche Bohrhaken toleriert wenn sie die Sicherheit der Kletterer gewährleisten und ein Begehen der betroffenen Route weiterhin ermöglicht.