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Version vom 4. Dezember 2013, 21:04 Uhr
Prämisse: Die relativ große Freiheit derer, die die Natursportarten Klettern ausüben, soll im Einklang mit dem Landesnaturschutzgesetz von Rheinland-Pfalz so weit wie möglich erhalten bleiben. Wenn wir uns nicht zurückhaltend und sorgsam, die Pflanzen, Tiere und natürlich auch Felsen schonen, müssen wir mit einem Mehr an behördlicher Reglementierungen rechnen und zurechtkommen.
Wir tun uns als Natursportler und -bewahrer einen großen Gefallen wenn wir uns an folgende Regeln und Aufrufe, die sämtlich im Konsens einer gewachsenen Kletterkultur verankert sind und der Besonderheit des historischen Klettergebietes Südpfalz Rechnung tragen, halten.