Sanierungseckpfeiler: Unterschied zwischen den Versionen

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Über viele Jahrzehnte hinweg gilt folgendes und wird beachtet:
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Über viele Jahrzehnte hinweg gilt beim Verbessern bestehender fixer Sicherungspunkte folgendes und wird beachtet:
 
* Der/die Erstbegeher / Erschließer haben zeitlebens ein überaus gewichtiges Mitspracherecht.
 
* Der/die Erstbegeher / Erschließer haben zeitlebens ein überaus gewichtiges Mitspracherecht.
 
* Wenn ein Erstbegeher / Erschleißer nach seiner Tat Bohrhaken ergänzt ist das ok (solange er sich an die Richtlinien hält). Einer Abstimmung auf einem SanSi-Treffen bedarf es nicht.
 
* Wenn ein Erstbegeher / Erschleißer nach seiner Tat Bohrhaken ergänzt ist das ok (solange er sich an die Richtlinien hält). Einer Abstimmung auf einem SanSi-Treffen bedarf es nicht.
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* Die Art der Erstbegehung / Erschließung (vorab eingebohrt, von unten "on sight" oder nach checkout, technisch, unvollendet aber beklettet) bleibt unberücksicht, sie bringt keine differenzierte Betrachtung des Sanierungsfalles mit sich.
 
* Die Platzierung der Haken/Bohrhaken z.Zeiten der Erstbegehung lenken massgeblich alle nachfolgenden Sanierungen (mit ganz seltenen Ausnahmen). Das gilt auch dann, wenn durch die originale Routenkonzeption gefährliche Stürze in Kauf genommen werden.
 
* Die Platzierung der Haken/Bohrhaken z.Zeiten der Erstbegehung lenken massgeblich alle nachfolgenden Sanierungen (mit ganz seltenen Ausnahmen). Das gilt auch dann, wenn durch die originale Routenkonzeption gefährliche Stürze in Kauf genommen werden.
 
* Das Auftreten schwerer Unfälle durch weite Haken-/Bohrhakenabstände verursacht keine automatische Gefahrenminimierung durch Aktivitäten der Arbeitsgruppe. Eine prophylaktische Entschärfung findet so gut wie nicht statt.
 
* Das Auftreten schwerer Unfälle durch weite Haken-/Bohrhakenabstände verursacht keine automatische Gefahrenminimierung durch Aktivitäten der Arbeitsgruppe. Eine prophylaktische Entschärfung findet so gut wie nicht statt.
* Verändert sich die Route oder das Routenumfeld hat das nicht automatisch Auswirkungen auf bestehenden Sicherungen. Hierzu zählen direkt erkennbare Fälle wie nicht mehr vorhandene Sicherungsbäume (z.B: Einstieg moderne Zeiten), Sanduhren (z.B: Südostkante) aber auch schleichende Veränderungen wie z.B. abgenutzte/fehlende (Einhänge)Griffe bzw. Tritte oder auch Vermoosung.
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* Verändert sich die Route oder das Routenumfeld (direkt erkennbare Fälle wie nicht mehr vorhandene Sicherungsbäume, ausgebrochene Sanduhren, aber auch schleichende Veränderungen wie z.B. abgenutzte/fehlende (Einhänge)Griffe bzw. Tritte oder auch Vermoosung) hat dies nicht zwingend und zeitnah eine Sanierungsaktivität zur Folge.
* Die Sanierungseckpfeiler unterscheiden nicht die Art der Erstbegehung. Egal ob von oben eingebohrt, von unten onsight, von unten nach checkout, technisch, gebohrt aber nie geklettert (z.B. Heindl, 10er Fred bei Kathedrale) usw.
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* Zusätzliche "strategische" Bohrhaken (Stand, AR) bleiben bei Diskussionen über "zu viele nR" unberücksicht. Sie werden zwar i.d.R. durch den o. im Auftrag des PK-Felswart gesetzt, solche ohne Absprache werden aber geduldet.
* Das Anbringen von strategischen Ringen (Stand, AR) wird nicht als nR bezeichnet und idR. auch ohne Absprache geduldet.
 

Version vom 7. November 2014, 16:01 Uhr

Über viele Jahrzehnte hinweg gilt beim Verbessern bestehender fixer Sicherungspunkte folgendes und wird beachtet:

  • Der/die Erstbegeher / Erschließer haben zeitlebens ein überaus gewichtiges Mitspracherecht.
  • Wenn ein Erstbegeher / Erschleißer nach seiner Tat Bohrhaken ergänzt ist das ok (solange er sich an die Richtlinien hält). Einer Abstimmung auf einem SanSi-Treffen bedarf es nicht.
  • Die Art der Erstbegehung / Erschließung (vorab eingebohrt, von unten "on sight" oder nach checkout, technisch, unvollendet aber beklettet) bleibt unberücksicht, sie bringt keine differenzierte Betrachtung des Sanierungsfalles mit sich.
  • Die Platzierung der Haken/Bohrhaken z.Zeiten der Erstbegehung lenken massgeblich alle nachfolgenden Sanierungen (mit ganz seltenen Ausnahmen). Das gilt auch dann, wenn durch die originale Routenkonzeption gefährliche Stürze in Kauf genommen werden.
  • Das Auftreten schwerer Unfälle durch weite Haken-/Bohrhakenabstände verursacht keine automatische Gefahrenminimierung durch Aktivitäten der Arbeitsgruppe. Eine prophylaktische Entschärfung findet so gut wie nicht statt.
  • Verändert sich die Route oder das Routenumfeld (direkt erkennbare Fälle wie nicht mehr vorhandene Sicherungsbäume, ausgebrochene Sanduhren, aber auch schleichende Veränderungen wie z.B. abgenutzte/fehlende (Einhänge)Griffe bzw. Tritte oder auch Vermoosung) hat dies nicht zwingend und zeitnah eine Sanierungsaktivität zur Folge.
  • Zusätzliche "strategische" Bohrhaken (Stand, AR) bleiben bei Diskussionen über "zu viele nR" unberücksicht. Sie werden zwar i.d.R. durch den o. im Auftrag des PK-Felswart gesetzt, solche ohne Absprache werden aber geduldet.