Sanierungseckpfeiler
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Über viele Jahrzehnte hinweg gilt folgendes und wird beachtet: - Der/die Erstbegeher / Erschließer haben zeitlebens ein überaus gewichtiges Mitspracherecht. - Wenn ein Erstbegeher / Erschleißer nach seiner Tat Bohrhaken ergänzt ist das ok sobald er sich an die Richtlinien hält. Eine Abstimmung mit dem SanSi bedarf es nicht. - Die Platzierung der Haken/Bohrhaken z.Zeiten der Erstbegehung lenken massgeblich alle nachfolgenden Sanierungen (mit ganz seltenen Ausnahmen). - Das Auftreten schwerer Unfälle durch weite Bohrhakenabstände ist dem SanSi insofern egal dass er sehr selten (und bisher nicht prophylaktisch) etwas unternimmt dies zu verhindern.