Sanierungseckpfeiler
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Version vom 7. November 2014, 16:01 Uhr von HJC (Diskussion | Beiträge)
Über viele Jahrzehnte hinweg gilt beim Verbessern bestehender fixer Sicherungspunkte folgendes und wird beachtet:
- Der/die Erstbegeher / Erschließer haben zeitlebens ein überaus gewichtiges Mitspracherecht.
- Wenn ein Erstbegeher / Erschleißer nach seiner Tat Bohrhaken ergänzt ist das ok (solange er sich an die Richtlinien hält). Einer Abstimmung auf einem SanSi-Treffen bedarf es nicht.
- Die Art der Erstbegehung / Erschließung (vorab eingebohrt, von unten "on sight" oder nach checkout, technisch, unvollendet aber beklettet) bleibt unberücksicht, sie bringt keine differenzierte Betrachtung des Sanierungsfalles mit sich.
- Die Platzierung der Haken/Bohrhaken z.Zeiten der Erstbegehung lenken massgeblich alle nachfolgenden Sanierungen (mit ganz seltenen Ausnahmen). Das gilt auch dann, wenn durch die originale Routenkonzeption gefährliche Stürze in Kauf genommen werden.
- Das Auftreten schwerer Unfälle durch weite Haken-/Bohrhakenabstände verursacht keine automatische Gefahrenminimierung durch Aktivitäten der Arbeitsgruppe. Eine prophylaktische Entschärfung findet so gut wie nicht statt.
- Verändert sich die Route oder das Routenumfeld (direkt erkennbare Fälle wie nicht mehr vorhandene Sicherungsbäume, ausgebrochene Sanduhren, aber auch schleichende Veränderungen wie z.B. abgenutzte/fehlende (Einhänge)Griffe bzw. Tritte oder auch Vermoosung) hat dies nicht zwingend und zeitnah eine Sanierungsaktivität zur Folge.
- Zusätzliche "strategische" Bohrhaken (Stand, AR) bleiben bei Diskussionen über "zu viele nR" unberücksicht. Sie werden zwar i.d.R. durch den o. im Auftrag des PK-Felswart gesetzt, solche ohne Absprache werden aber geduldet.